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Presseerklärung vom 23.05.2012:

Linke/Liste Solidarität gegen ÖPP bei Hochschulansiedlung im Opel-Altwerk

Zum Antrag von SPD und Grünen für die heutige (Do, 24.5.12) Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, mit dem Land Hessen und der Hochschule Rhein-Main über eine dauerhafte Ansiedlung von Hochschulbereichen im Opel-Altwerk zu verhandeln, stellt die Linke/Liste Solidarität einen Änderungsantrag.

Darin wird gefordert, dass eine solche dauerhafte Ansiedlung von der öffentlichen Hand durchgeführt und anschließend auch betrieben wird. Durchführung und Betreiben als ÖPP-Projekt (Öffentlich-Private-Partnerschaft) möchte die linke Liste ausschließen.

Bei ÖPP -  Projekten wird die Erstellung und der Betrieb von Gebäuden aber auch Straßen privaten Investoren überlassen, denen dafür dann meist jahrzehntelang Zahlungen von Mieten und anderen Betriebskosten mit einer beträchtlichen Gewinnspanne durch die öffentliche Hand garantiert wird. Eine demokratische Kontrolle ist kaum noch möglich.

In Großbritannien, dem „Mutterland“ der ÖPP-Projekte, hat der Haushaltsausschuss des britischen Unterhauses nach 20 Jahren ÖPP festgestellt : Diese Art, öffentliche Infrastruktur zu finanzieren, ist "extrem ineffizient".

Auch der Bundesrechnungshof und viele Landesrechnungshöfe kommen für die meisten ÖPP-Projekte zu vernichtenden Urteilen. Prominente Beispiele sind die Hamburger Elbphilharmonie (Siegerprojekt beim "Innovationspreis ÖPP" 2007!), ÖPP-Autobahnen wie die A1 zwischen Hamburg und Bremen (hier droht dem Steuerzahler laut Bundesrechnungshof "ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden") und aktuell Bau und Betrieb des neuen Bundesbildungsministeriums.  Holger Mühlenkamp, Professor für öffentliche Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, kommt nach jahrelangen ÖPP-Forschungen zum Ergebnis: "Risiken werden kleingerechnet, Folgekosten ausgeblendet“ und  „Die Effizienzversprechen sind vor allem Schönfärberei".

Diesem Urteil schließt sich die Linke/Liste Solidarität an.

Zum Änderungsantrag vom 23.05.2012

 

 

   
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